Stand 11. Oktober 2024

1. Allgemeine Begriffe: Einnahmen und Ausgaben etc.

Einzahlungen und Auszahlungen
Das sind Geldbewegungen her oder hin. Natürlich gehören alle Einnahmen und Ausgaben dazu, aber auch die Auszahlung vom Girokonto und (zeitgleich) die Einzahlung in die Kasse.

Von großer Bedeutung sind die Tilgungen. Die sind weder Ausgaben noch Aufwand. Eine Tilgung ist schlicht und einfach die Rückzahlung von geliehenem Geld. Das Besondere an den Tilgungen ist, dass diese aufgrund vertraglicher Abmachungen pünktlich zu überweisen sind. Sie wirken sich negativ auf die Liquidität aus, ohne aber den Gewinn zu senken. Umgekehrt ist der Erhalt eines Kredits wohl eine Einzahlung auf dem Girokonto, aber weder Einnahme noch Ertrag. Dafür wird ja zeitgleich ein neues Darlehenskonto eröffnet. Es erfolgt eine Auszahlung beim Kreditkonto und zeitgleich eine Einzahlung beim Girokonto. 

Einnahmen und Ausgaben
Sie können betrieblich verursacht sein oder nichtbetrieblich. Beides ist eigenkapitalwirksam. Nichtbetriebliche Beispiele: a) Einnahmen aufgrund außerbetrieblicher Tätigkeit. b) Ausgaben für den Lebensunterhalt der Unternehmerfamilie. Nichtbetriebliches taucht in der Buchführung nur auf, wenn Konten des Unternehmens betroffen sind.

Erträge und Aufwendungen (bzw. Ertrag und Aufwand)
Sie betreffen immer das Unternehmen, sie sind stets gewinnwirksam. Auch nicht-monetäre Werte können Aufwand sein, wie die AbschreibungenBestandsänderungen sind Ertrag oder Aufwand.

Leistungen und Kosten
Diese Begriffe betreffen die Ebene der Betriebszweige bzw. Produktionsverfahren.
    Leistungen  = Ertrag lt. Bf. + erzeugter Innenumsatz
    Kosten     = Aufwand lt. Bf. + verbrauchter Innenumsatz

Die Kosten werden sinnvollerweise unterteilt in variable Kosten (proportional zum Produktionsumfang) und Fixkosten (z.B. Abschreibungen und Gebäudeversicherungsprämien). Die Gemeinkosten (z.B. Zins- und Lohnaufwand) werden manchmal gesondert genannt, oft werden sie zu den Fixkosten gezählt.

Einlagen und Entnahmen
Werte, die ohne betrieblichen Anlass von außen kommen, werden in das Unternehmen "eingelegt". Werte, die für nichtbetriebliche Zwecke nach draußen gehen, werden dem Unternehmen "entnommen". Dies ist die Sichtweise des Buchhalters. Betriebswirtschaftlich ist zu unterscheiden, ob die Entnahmen nichtbetrieblich verbraucht werden (z.B. für Ausschüttungen oder für Privataufwand) oder ob sie z.B. auf privaten Sparkonten landen. Gleichfalls ist zu klären, ob Einlagen aus nichtbetrieblichen Einkünften echt zufließen oder ob die Einlagen private Sparguthaben mindern.

Abschreibung = Absetzung für Abnutzung (AfA) = Wertminderung bei Gebäuden, Maschinen o.ä. 

Zuschreibung = Wertmehrung beim Inventar, z.B. Wertzuwachs im Forst

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zählen schon zum Ertrag, bevor die Einzahlung verbucht ist. 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zählen schon zum Aufwand, obwohl die Auszahlung noch nicht erfolgt ist.

Unternehmen und Betrieb
Das Steuerrecht benutzt den Begriff Betrieb. Die Volkswirtschaftslehre kennt das Begriffspaar Betrieb und Haushalt. Beim Wort Unternehmen denkt man eher an etwas Größeres, z.B. bestehend aus mehreren Betrieben. Eine strikte Trennung der Begriffe Unternehmen und Betrieb ist in der BWL jedoch nicht durchzuhalten.

Betriebszweig und Produktionsverfahren
Der Ausdruck Betriebszweig ist selbstredend. In einem landwirtschaftlichen Unternehmen kann z.B. der Getreidebau ein Betriebszweig sein. Das Produktionsverfahren meint die kleinste Produktionseinheit eines Betriebszweiges, etwa 1 ha Dinkel oder 1 erzeugtes Mastschwein. Die Unterscheidung von Betriebszweig und Produktionsverfahren wird man auch nicht streng anwenden können.

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